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Sicherheit geht vor!

Sicher ist sicher

Unter Mitwirkung der führenden europäischen Werkzeughersteller wurde die EN 847 – 1 erarbeitet und festgeschrieben. Die europäische Sicherheitsnorm beschreibt den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik für Werkzeuge. Für Holzbearbeitungsmaschinen ist die Verwendung von Werkzeugen nach der Norm EN 847 – 1 verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle in Europa verkauften Werkzeuge nach dieser Norm entwickelt und hergestellt sein müssen.

Ist ein Werkzeug mit der Bezeichnung MAN gekennzeichnet, so ist daran zu erkennen, dass dieses Werkzeug nach der genannten Norm gefertigt und für den Handvorschub zugelassen wurde. Ist ein Werkzeug mit BG-TEST-Zeichen versehen oder mit Handvorschub beschriftet, so erfüllt dieses Werkzeug ebenfalls die Anforderungen der EN 847 – 1 und darf weiterhin eingesetzt werden. Die Bezeichnung MEC bedeutet die Zulassung nur für den mechanischen Vorschub. Werkzeuge, die mit mech. VS oder mech. Vorschub gekennzeichnet sind, dürfen auch weiterhin nur auf Maschinen mit mechanischem Vorschub eingesetzt werden.

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Bedienungsanleitung Kreissägeblätter

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